Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen Tespo Betriebs GmbH - Sportiv Sportcenter - Stand 02.2026

Präambel

Herzlich willkommen im Sportiv Sportcenter. Wir stellen Ihnen unsere Badmintonhalle zur eigenständigen sportlichen Nutzung zur Verfügung. Unsere Anlage wird weitgehend automatisiert betrieben und ermöglicht flexible Platzbuchungen. Die nachstehenden Bedingungen regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen der Flächennutzung.

§ 1 Vertragsgegenstand - Flächenmiete

  1. Die Tespo Betriebs GmbH, firmiert oder bekannt unter Sportiv Sportcenter Limburgerhof (nachfolgend „Vermieter“) vermietet Hallenflächen (Badmintonplätze) zeitlich befristet.
  2. Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Überlassung von Hallenflächen.
  3. Es werden ausdrücklich keine sportlichen Dienstleistungen, Trainingsleistungen, Aufsichtsleistungen, Veranstaltungsleistungen oder sonstigen Betreuungsleistungen geschuldet.
  4. Es handelt sich um einen Mietvertrag im Sinne der §§ 535 ff. BGB.

§ 2 Vertragspartner und Mitnutzer

  1. Vertragspartner des Vermieters ist ausschließlich die Person, die die Buchung vornimmt (nachfolgend „Hauptmieter“).
  2. Der Hauptmieter ist berechtigt, weitere Personen als Mitspieler zur Nutzung des gebuchten Platzes hinzuzuziehen.
  3. Sämtliche Mitspieler gelten im Verhältnis zum Vermieter als Erfüllungsgehilfen des Hauptmieters (§ 278 BGB).
  4. Der Hauptmieter haftet für das Verhalten sämtlicher Mitspieler wie für eigenes Verhalten.
  5. Eine vertragliche Beziehung zwischen Vermieter und einzelnen Mitspielern kommt nicht zustande.

§ 3 Eigenverantwortliche Nutzung

  1. Die Nutzung der Hallenflächen erfolgt eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr.
  2. Der Vermieter erbringt keine Aufsichts- oder Betreuungsleistungen.
  3. Der Hauptmieter ist verantwortlich für:
    • die Organisation des Spielbetriebs
    • die Einhaltung der Hallenregeln (AGB)
    • die Beaufsichtigung Minderjähriger
    • die Auswahl gesundheitlich geeigneter Mitspieler

§ 4 Minderjährige

  1. Minderjährige dürfen die Anlage nur unter Verantwortung einer volljährigen Person nutzen.
  2. Der Hauptmieter übernimmt die vollständige Aufsichtspflicht für mitspielende Minderjährige.
  3. Eine Aufsicht durch den Vermieter erfolgt nicht.

§ 5 Betriebsform

  1. Die Anlage wird weitgehend automatisiert betrieben.
  2. Ein Anspruch auf Anwesenheit von Personal besteht nicht.
  3. Notruf-, Erste-Hilfe- oder sonstige Betreuungseinrichtungen werden nicht dauerhaft vorgehalten. Der Mieter ist verpflichtet, eigenständig für angemessene Vorsorge und Beaufsichtigung zu sorgen.
  4. Der Hauptmieter hat sicherzustellen, dass Mitspieler über diese Betriebsform informiert sind.

§ 6 Buchung und Stornierung

  1. Mit Buchung kommt ein verbindlicher Mietvertrag zustande.
  2. Mindestspielzeit ist eine Stunde. Spielzeiten beginnen jeweils zur vollen oder halben Stunde. Das Buchungssystem stellt sicher, dass keine 30-Minuten-Lücken zwischen den Buchungen entstehen.
  3. Eine kostenfreie Umbuchung oder Stornierung ist bis 48 Stunden vor Spielbeginn möglich (Online-Buchungen müssen online storniert werden).
  4. Erfolgt keine rechtzeitige Stornierung oder erscheint der Hauptmieter nicht, bleibt der volle Mietpreis geschuldet.
  5. Bei Überziehung der Spielzeit um mehr als 10 Minuten wird eine weitere volle Stunde berechnet.

§ 7 Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die veröffentlichten Preislisten.
  2. Die Miete ist im Voraus fällig.
  3. Wird ein Miet- bzw. Abonnementen-Vertrag abgeschlossen, ist der gesamte Mietzins bei Abschluss des Mietvertrages zur Zahlung fällig.

§ 8 Nutzungspflichten

  1. Maßgebend für Beginn und Ende der Spielzeiten ist die tatsächliche gebuchte minutengenaue Uhrzeit. Die Plätze sind, rechtzeitig zum Ablauf der gebuchten Spielzeit, an den Folgemieter zu übergeben.
  2. Es dürfen ausschließlich saubere, nicht färbende Hallenschuhe getragen werden. Die Hallenschuhe dürfen erst in den Umkleideräumen oder unmittelbar vor Betreten der Halle angezogen werden.
  3. Speisen sind in Sport-, Umkleide- und Sanitärbereichen nicht gestattet. Als Getränk ist ausschließlich Mineralwasser erlaubt.
  4. Tiere sind in den Sportbereichen nicht zulässig.
  5. Es gilt Rauchverbot.
  6. Spinde dürfen nur während der gebuchten Spielzeit genutzt werden.
  7. Zur Nutzung der Spinde muss eine 1 Euro Münze in das entsprechende Münzschloss gelegt werden. Es dürfen keine Chips oder sonstigen Münzersatzstücker genutzt werden.
  8. Der Hauptmieter haftet für sämtliche durch ihn oder seine Mitspieler verursachten Schäden.

§ 9 Haftung des Vermieters

  1. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko.
  2. Der Vermieter haftet unbeschränkt nur:
    • bei Vorsatz
    • bei grober Fahrlässigkeit
    • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  4. Eine Haftung für:
    • sporttypische Risiken
    • gegenseitige Schadensverursachung zwischen Mitspielern
    • Eigenverschulden
    • mitgebrachte Gegenstände
    • Wertgegenstände
    • Fahrzeuge
    ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
  5. Die Zurverfügungstellung von Spinden begründet keine Obhutspflicht.

§ 10 Verkehrssicherung

  1. Eine permanente Überwachung der Anlage erfolgt nicht.
  2. Der Hauptmieter hat die Spielfläche vor Nutzung auf offensichtliche Mängel zu prüfen.
  3. Die Nutzung trotz erkennbarer Mängel erfolgt auf eigenes Risiko.

§ 11 Erreichbarkeit und Kommunikation

  1. Die Online-Buchung erfolgt über unseren Buchungsdienstleister Eversports.
  2. Bei technischen Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit dem Buchungsvorgang wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Kundenservice von Eversports. Die aktuellen Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite von Eversports.
  3. Für alle weiteren Fragen erreichen Sie uns per E-Mail unter: info@sportiv-sportcenter.de
  4. Eine sofortige Reaktion auf E-Mail-Anfragen kann nicht gewährleistet werden. Aufgrund des automatisierten Betriebs besteht keine durchgehende Erreichbarkeit.

§ 12 Betriebsunterbrechungen

  1. Der Vermieter ist berechtigt, die Anlage aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen vorübergehend zu schließen.
  2. Bei vollständigem Ausfall einer online gebuchten Spielzeit wird der Mietpreis erstattet.
  3. Badminton-Abonnementstunden, die auf Grund einer Schließung nicht in Anspruch genommen werden, können zu einem anderen Zeitpunkt vor- oder nachgeholt werden. Eine Kostenerstattung erfolgt nicht.
  4. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 13 Hausrecht

  1. Der Vermieter übt das Hausrecht aus.
  2. Bei Verstößen gegen diese AGB kann ein Nutzungsausschluss erfolgen. Die Zahlungspflicht bleibt unberührt.

§ 14 Datenschutz und Videoüberwachung

I. Online-Buchungssystem

  1. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Online-Buchung gilt eine gesonderte Datenschutzerklärung.
  2. Diese regelt insbesondere Art, Umfang, Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer sowie Betroffenenrechte im Zusammenhang mit dem Buchungssystem.
  3. Mit Nutzung des Online-Buchungssystems bestätigt der Hauptmieter die Kenntnisnahme dieser separaten Datenschutzerklärung.

II. Datenverarbeitung im laufenden Vertragsverhältnis

  1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Mietvertrages verarbeitet.
  2. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).

III. Videoüberwachung der Anlage

  1. Teile der Anlage werden videoüberwacht.
  2. Die Videoüberwachung erfolgt zur:
    • Wahrnehmung des Hausrechts,
    • Verhinderung und Aufklärung von Straftaten,
    • Beweissicherung bei Straftaten,
    • Durchsetzung berechtigter Ansprüche,
    insbesondere zur Vermeidung und Dokumentation des Erschleichens von Leistungen gemäß § 265a StGB.
  3. Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Betreibers).
  4. Eine dauerhafte Leistungs- oder Verhaltenskontrolle von Nutzern erfolgt nicht.
  5. Die Speicherdauer der Videoaufzeichnungen ist auf das zur Zweckerreichung erforderliche Maß begrenzt. Erfolgt keine sicherheitsrelevante Feststellung, werden die Aufzeichnungen regelmäßig automatisiert gelöscht.
  6. Im Falle eines sicherheitsrelevanten Vorfalls können relevante Sequenzen bis zur abschließenden Klärung gespeichert und gegebenenfalls an Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden.
  7. Auf die Videoüberwachung wird durch entsprechende Hinweisschilder in der Anlage deutlich aufmerksam gemacht.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.